Allgemeine Geschäftsbedingungen

Webseitegestaltung LLC

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote der Webseitegestaltung LLC, 3833 Powerline Rd, Suite 201, Fort Lauderdale, FL 33309, USA (nachfolgend „Agentur“). Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) sowie juristische Personen.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsgegenstand & Leistungen

(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Web-App-Entwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Performance-Marketing und Hosting-Setup.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot und Auftrag.

(3) Die Agentur erbringt Dienstleistungen nach den anerkannten Regeln der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Erfolg ist jedoch nicht geschuldet.

§3 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den im Angebot vereinbarten Zahlungsplänen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto nach Erhalt fällig.

(3) Die Agentur behält sich vor, bei großen Projekten Abschlagsrechnungen nach Projektfortschritt zu stellen.

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, insbesondere benötigte Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Verzögerungen, die durch den Kunden entstehen (z.B. fehlende Texte, Bilder, Zugänge), können den Projektzeitraum verlängern. Die Agentur übernimmt für solche Verzögerungen keine Haftung.

§5 Haftung

(1) Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre.

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